Portugiesisches Recht

Wenngleich das portugiesische Recht auch viele Gemeinsamkeiten zu dem deutschen Recht aufweist, so unterscheidensich die beiden Rechtsordnungen in Teilen jedoch ganz erheblich. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit von Rechtsanwalt Reineke in Portugal und im Zusammenspiel mit unseren portugiesischen Advogadas Gomes Medeiros und Silva e Cunha bieten wir Ihnen eine kompetente rechtliche Betreuung in portugiesischen Angelegenheiten. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich dabei unter anderem auf:

 

  • Erwerb oder Veräußerung von Immobilien in Portugal
  • Erbfälle deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Portugal und portugiesischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland
  • Abwicklungen von Erbschaften länderübergreifend
  • Erstellung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen nach deutschem oder portugiesischem Recht
  • Finanzangelegenheiten und Steuerrecht
  • (Verkehrs-)Unfälle in Portugal, Schadenersatz und Schmerzensgeld
  • Ausübung von Mängelrechten aus Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Kaufvertrag, Reisevertrag etc.
  • Durchsetzung von unstreitigen Ansprüchen gegenüber portugiesischen Schuldnern, auch Zwangsvollstreckung bereits ergangener Urteile
  • Strafrechtliche Vertretung, insbesondere in Verkehrsangelegenheiten
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