DAV
Der Deutsche Anwaltverein besteht bereits seit 1871. Im Laufe der Jahre entwickelte er sich zu einem wichtigen Zusammenschluss der deutschen Anwaltschaft.
Der Deutsche Anwaltverein versammelt mehr als 60.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare, die in 253 lokalen Anwaltvereinen im In- und Ausland organisiert sind. In unseren 16 Landesverbänden, über 30 Arbeitsgemeinschaften sowie 40 Gesetzgebungs- und Fachausschüssen, engagieren sich Anwältinnen und Anwälte freiwillig. Das Leitbild formuliert Aufgaben, Ziele und Perspektiven des Deutschen Anwaltvereins und seiner Mitgliedsvereine. - Quelle: www.anwaltverein.de
Rechtsanwältin Reineke und Rechtsanwältin Winkelmann sind aktive Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen. Rechtsanwältin Winkelmann ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Allgemeinanwälte. Durch die mehrmals jährlich stattfindenen Fortbildungsveranstaltungen und den fachlichen Austausch innerhalb der Arbeitsgemeinschaften ergibt sich nicht nur eine gute Vernetzung mit Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet, sondern auch eine stetige Aktualisierung und Auffrischung der fachlichen Kenntnisse.