DAV

Der Deutsche Anwaltverein besteht bereits seit 1871. Im Laufe der Jahre entwickelte er sich zu einem wichtigen Zusammenschluss der deutschen Anwaltschaft.

 

Der Deutsche Anwalt­verein versammelt mehr als 60.000 Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte sowie Anwalts­no­ta­rinnen und Anwalts­notare, die in 253 lokalen Anwalt­vereinen im In- und Ausland organisiert sind. In unseren 16 Landes­ver­bänden, über 30 Arbeits­ge­mein­schaften sowie 40 Gesetz­gebungs- und Fachaus­schüssen, engagieren sich Anwältinnen und Anwälte freiwillig. Das Leitbild formuliert Aufgaben, Ziele und Perspektiven des Deutschen Anwalt­vereins und seiner Mitglieds­vereine. - Quelle: www.anwaltverein.de 

 

Rechtsanwältin Reineke und Rechtsanwältin Winkelmann sind aktive Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen. Rechtsanwältin Winkelmann ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Allgemeinanwälte. Durch die mehrmals jährlich stattfindenen Fortbildungsveranstaltungen und den fachlichen Austausch innerhalb der Arbeitsgemeinschaften ergibt sich nicht nur eine gute Vernetzung mit Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet, sondern auch eine stetige Aktualisierung und Auffrischung der fachlichen Kenntnisse.

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